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Besonders ältere Mineralwolledämmstoffe enthalten erfahrungsgemäß größere Anteile an Fasern mit Durchmessern < 3 µm. Bei mechanischen Einwirkungen, die zu einer Verkürzung der Faserlängen gegenüber dem Ausgangszustand führen, können lungengängige Fasern entstehen.
Die künstlichen Mineralfasern aus Isolierungen (z.B. von Rohrleitungen, Lüftungskanälen, Deckenverkleidungen, Leichtbauwänden, usw.) sind im Falle einer geplanten Demontage gemäß der Vorgaben der TRGS 521, Teil 1, auszubauen und anschließend zu entsorgen /4/. Die TRGS 521 ist gemäß Kapitel 2, Abs. 6, für das Entfernen, die Demontage und den Abbruch von Produkten, die Faserstäube freisetzen können, anzuwenden.
Asbest ist eine Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale. Am häufigsten wurde Weißasbest (Chrysotil) und Blauasbest (Krokydolith) verwendet. Grundsätzlich unterscheidet man Produkte mit fester Faserbindung (z. B. Asbestzement), die eine Rohdichte > 1.400 kg/m³ aufweisen und Produkte mit schwacher Faserbindung (z. B. Spritzasbest, Leichtbauplatten, Dichtungsschnüre), deren Rohdichte < 1.000 kg/m³ beträgt.
Insbesondere bei den schwach gebundenen, asbesthaltigen Materialien besteht eine erhöhte Gefahr der Faserfreisetzung. Eingeatmete Fasern können Asbestose verursachen und/oder eine kanzerogene Wirkung entfalten. Aufgrund dieser Eigenschaften ist Asbest nach der Gefahrstoff-Verordnung als besonders gefährliche, krebserzeugende Substanz eingestuft. Für die Gesundheitsgefährdung ist nach heutigem Erkenntnisstand die Aufnahme der Asbestfasern aus der Luft entscheidend. Asbesthaltige Produkte dürfen nach der Chemikalienverbotsverordnung in Deutschland nicht mehr in Verkehr gebracht werden.